• Rammstein / Bundesprüfstelle – Liebe ist für alle da


    Gegenstand des Rechtsstreits, den Rammstein derzeit gegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor dem Landgericht Bonn führt, ist das 2009 erschienene Album „Liebe ist für alle da“. Unmittelbar nach Erscheinen hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien im Jahr 2009 das Album „Liebe ist für alle da“ aufgrund des Textes des Titels „Ich Tu Dir Weh“ und der unten eingeblendeten Fotografie verboten, bzw. indiziert. In Folge der Indizierung durfte das Album unmittelbar nach Veröffentlichung lange Zeit nur noch unter dem Ladentisch verkauft werden. Zudem wurde verboten, das Lied „Ich Tu Dir Weh“ bei Konzerten aufzuführen. Hierin liegt ein schwerwiegender Eingriff in die aus Art.5 Abs.3 S.1 des Grundgesetzes resultierende Kunstfreiheit.

    Bereits zwei Instanzen, vor denen die Auseinandersetzung bis in das Jahr 2015 geführt wurde, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster, haben einen unzulässigen Eingriff in die nach Art.5 Abs.3 S.1 des Grundgesetzes geschützte Kunstfreiheit bestätigt. Hiernach steht fest, dass der Eingriff in die Kunstfreiheit zu Unrecht erfolgte.

    Es besteht große Zuversicht, dass dies auch in der dritten gerichtlichen Auseinandersetzung, nun vor dem Landgericht Bonn, zum Tragen kommt. Denn auf diese Weise können ggf. zukünftig weitere unzulässige Eingriffe in die Kunstfreiheit verhindert werden. Für nähere Informationen zu den geführten Verfahren verweisen wir auf die Internetseite unserer Rechtsanwälte.